Jetzt nachhaltig investieren und clever sparen.
Steigende Energiekosten belasten nicht nur den Geldbeutel der Mieter und Hauseigentümer sondern auch die Umwelt: Oftmals sind alte Fenster und Haustüren mit schlechter Isolierung und Einfachverglasung verbaut. Fenster, die vor dem Jahr 1995 gebaut wurden, entsprechen grundsätzlich nicht den Richtlinien der Energieeinsparverordnung und so geht viel Heizenergie und damit bares Geld verloren.
Investieren Sie also in neue Fenster und Haustüren, denn Umweltschutz in den eigenen vier Wänden ist ganz einfach umzusetzen und wird auch noch staatlich gefördert!
Auf Grundlage des GEG (Gebäudeenergiegesetz) soll bis zum Jahr 2050 ein klimaneutraler Gebäudebestand realisiert werden. Sie als Hausbesitzer und Wohnungseigentümer erhalten von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse oder Kredite mit Tilgungszuschüssen für das energetische Sanieren, Modernisieren und weitere Maßnahmen. Bei uns erfahren Sie welche Zuschüsse und Kredite es für Ihr Bauvorhaben gibt und wie Sie sie beantragen können.

Gute Gründe für neue Fenster. Wärmedämmung, Schallschutz und Einbruchhemmung.
Neue Fenster mit optimaler Wärmedämmung bringen nicht nur Vorteile rund um Energiesparen und Umweltschutz mit sich: Auch verbesserter Schallschutz und auf Wunsch professionelle Einbruchhemmung durch unser PaXsecura-System sind gute Argumente für den Kauf neuer Fenster. Zudem ist natürlich auch der Bedienkomfort moderner Fenstertechnik deutlich höher und moderne und größere Fenster sorgen für eine tolle, lichtdurchflutete Wohnatmosphäre. Wer jetzt in neue Fenster investiert, sollte unbedingt an den passenden Sonnenschutz denken.
Im Rahmen der BEG Einzelmaßnahme "Sommerlicher Wärmeschutz“ sind diese außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen förderfähig: Fensterläden und Rollläden (unabhängig von der Art des Antriebes), Jalousie und Raffstore sowie Markisen, die parallel zu Fenstern in der thermischen Gebäudehülle verlaufen.
Nutzen Sie also die staatlichen Zuschüsse, um in die optimale Ausstattung Ihrer Fenster zu investieren - So genießen Sie rundum die Vorteile Ihrer neuen Fenster!
Übersicht der Förderprogramme und Zuschüsse für Ihr Bauprojekt
KfW | BAFA | Finanzamt: Steuervorteil | |
---|---|---|---|
Gebäudehülle Förderung von Einzelmaßnahmen: Fenster und Haustüren | - | 15 % Zuschuss bei förderfähigen Kosten bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit, mindestens 2.000 Euro Eigeninvestition (BEG EM) + 5 % Zuschuss für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) | 20 % Steuerbonus § 35c EStG. Absetzbar über 3 Jahre |
Sommerlicher Wärmeschutz | - | 15 % Zuschuss bei förderfähigen Kosten bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit, mindestens 2.000 Euro Eigeninvestition (BEG EM) | 20 % Steuerbonus § 35c EStG. Absetzbar über 3 Jahre |
Energieberatung | - | 80 % Zuschuss Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) | - |
Sanierung zum Effizienzhaus | Zinsgünstiger Kredit Sanierung, Neubau und Kauf max. 150.000 Euro mit 5-25 % Tilgungszuschuss Wohngebäude - Kredit (261) | - | 20 % Steuerbonus § 35c EStG. Absetzbar über 3 Jahre. |
Barrierefreiheit | Zinsgünstiger Kredit bis 50.000 Euro Altersgerecht umbauen (159) | - | - |
Fachplanung und Baubegleitung | Mögliche Förderung im Rahmen des Wohngebäude-Kredit (261) | 50 % Zuschuss Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahme (BEG EM) | 50 % Steuerbonus § 35c EStG. Absetzbar im Jahr der Fertigstellung |
Steuertipp: Anrechnung von 20 % Ihrer Ausgaben für energetische Sanierung
Lassen Sie energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen und profitieren Sie bei der Einkommenssteuererklärung von einer steuerlichen Förderung nach § 35c EStG in Höhe von 20 % Ihrer Ausgaben, bei max. 40.000 Euro. Damit das Finanzamt grünes Licht für die steuerliche Förderung gibt, muss das ausführende Fachunternehmen mit der nach amtlichem Muster erstellten Bescheinigung bestätigen, dass die Voraussetzungen des § 35c Abs. 1 Satz 1 bis 3 EStG sowie die Anforderungen nach der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG erfüllt sind.

Ihre neue Haustür von PaX ist grün – wenn Sie das wünschen, auch von außen.
Bester Umweltschutz durch Energiesparen.
Ohne Frage: Eine neue Haustür kostet Geld. Aber: Eine neue Haustür spart auch Geld – und das jeden Tag. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert Haustüren mit zinsgünstigen Krediten, wenn sie mindestens einen Wärmedurchgangskoeffizienten von 1,3 W/(m²K) aufweisen.
PaXentrée unterbietet diese Werte mühelos. Je nach Material weisen unsere Haustüren einen Wärmedurchgangskoeffizienten von gerade einmal 0,80 W/(m²K) auf. So bleibt im Winter die Kälte und im Sommer die Wärme draußen. Die 2-fach umlaufenden Dichtungen, eine ausgeklügelte Türblattkonstruktion und die Verwendung speziell aufeinander abgestimmter Isoliermaterialien sorgen für optimale Wärmedämmung.
Mehr Sicherheit mit PaXsecura
Denken Sie beim Kauf neuer Fenster und Haustüren an die passende Einbruchhemmung und vermeiden das eventuell nachträgliche Anbringen von Sicherheitseinrichtungen: So umgehen Sie von vorneherein eine aufwendige Montage und vermeidbare Kosten. Mit dem PaXsecura-System sind Sie auf der sicheren Seite: Wir bieten Ihnen geprüfte und zertifizierte Sicherheit in sieben Ausbaustufen, von PaXsecura 050 bis 300 bis zur Widerstandsklasse RC3 in allen Materialien (Holz, Holz-Aluminium oder Kunststoff, Kunststoff-Aluminium). PaXsecura ist nahezu unsichtbar in Ihre Fenster und Türen integriert.
Hinweis: Für unterschiedliche Vorhaben können Sie auch mehrere Förderprodukte gleichzeitig nutzen.
So erhöhen Sie die Gesamtsumme Ihrer Förderung.

Wie beantragen Sie Förderungen oder Kredite?
4 Schritte zur BAFA-Förderung
1. Energieeffizienz-Experte beauftragen
Beratung ist das A und O! Wer eine Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle durch das BAFA in Anspruch nehmen möchte, muss unbedingt einen Energieeffizienz-Experten beauftragen. Bei anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional. Gut zu wissen: Für die Energieberatung erhalten Sie eine zusätzliche Förderung. Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten, die in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
3. PaX-Fachhändler beauftragen
Sie haben die Förderzusage erhalten: Fragen Sie jetzt Ihren PaX-Fachhändler in Ihrer Nähe an und lassen sich individuell zu Ihren neuen Fenstern oder Haustür beraten.
4. Nachweis zur Umsetzung und Auszahlung
Nach Abschluss der Arbeiten erstellt der Energieeffizienz-Experte einen sogenannten technischen Projektnachweis (TPN) und bestätigt somit die Umsetzung der Maßnahme. Anschließend wird Ihr Investitionszuschuss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
4 Schritte zum KfW-Kredit
1. Energieeffizienz-Experten beauftragen
Vor Sanierungs- oder Baubeginn wählen Sie einen Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena). Dieser Experte stellt Ihnen die „Bestätigung zum Antrag“ für den Finanzierungspartner aus.
2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
Vereinbaren Sie vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungs- oder Kaufverträgen einen Beratungstermin mit Ihrem Finanzierungspartner. Hierzu müssen Sie die „Bestätigung zum Antrag“ mitnehmen, die Ihnen die Energieeffizient-Expertinnen und -Experten ausstellt. Der Finanzierungspartner beantragt anschließend den Kredit. Für die Beantragung von Zuschüssen nutzen Sie bitte das Zuschussportal.
3. Kreditvertrag abschließen und starten
Nach Zusage der KfW zum Förderungskredit schließen Sie den Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner ab. Jetzt können Liefer- und Leistungsverträge mit Ihrem PaX-Fachhändler und Kaufverträge abgeschlossen werden.
4. Bestätigung einreichen und Tilgungszuschuss erhalten
Nach Abschluss der Bau- oder Sanierungsarbeiten erstellt Ihr Energieeffizient-Experte für Sie die Bestätigung nach Durchführung, die Sie bei der KfW einreichen. Die KfW prüft die Bestätigung und schreibt anschließend den Tilgungszuschuss gut.
Hinweis: Halten Sie die Reihenfolge der Schritte unbedingt ein. Ihr Sanierungsvorhaben kann erst starten, wenn der Antrag bei der BAFA oder KfW gestellt wurde und Sie eine Zusage erhalten haben.
Häufig gestellte Fragen
Dürfen mehrere Förderanträge gestellt werden?
Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden, eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. Für ein Gebäude können jedoch zwei oder mehr Anträge für unterschiedliche Einzelmaßnahmen gestellt werden und ggf. von unterschiedlichen Antragstellern (Contractor, Eigentümer) solange die nach der Richtlinie festgelegten Höchstgrenzen förderfähiger Kosten pro Antrag und Kalenderjahr eingehalten werden. Dabei darf die Förderquote für alle Maßnahmen zusammen genommen maximal 60 % betragen. Darüber hinaus gehende Fördergelder müssen zurückerstattet werden.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Wie hoch Ihr maximaler Kreditbetrag für einzelne energetische Maßnahmen ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Sie erhalten maximal 60.000 Euro als Kredit je Wohneinheit und Kalenderjahr für energetische Maßnahmen. Mit dem Tilgungszuschuss sparen Sie Geld: Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen.
Was tun bei einer Kostenerhöhung?
Sollten sich die Kosten Ihrer Bau- oder Sanierungsmaßnahme nachträglich erhöhen, ist eine Änderung des Förderantrags oder eine nachträgliche Antragstellung nicht möglich. Planen Sie daher schon bei der Antragstellung eine mögliche Kostenerhöhung mit ein. Als Richtwert für die eventuelle Erhöhung kalkulieren Sie ca. 20 % der Kosten laut der eingeholten Angebote.
BAFA-Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen: Was genau bedeutet eine Einzelmaßnahme?
Eine einzelne Sanierungsmaßnahme liegt vor, wenn Ihre Fenster oder Türen erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden - sofern das Gebäude nicht komplett saniert, beziehungsweise neu gebaut wird. Als förderfähige Kosten für Einzelmaßnahmen innerhalb eines Kalenderjahres bei Wohngebäuden werden maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit anerkannt - unabhängig davon, wie viele Anträge innerhalb eines Kalenderjahres gestellt werden. Sie können also auch mehrere Anträge für die Förderung von Einzelmaßnahmen stellen, sofern sich die Anträge auf unterschiedliche Maßnahmen beziehen. Beachten Sie auch das Mindestinvestitionsvolumen: es unterscheidet sich je nach gewählter Maßnahmengruppe.