Gründerzeitliches Wohn- und Geschäftshaus in Wuppertal
In der öffentlich einsehbaren Denkmalliste der Stadt Wuppertal ist das Gebäude wie folgt beschrieben:
"Das Gebäude Marienstraße 27 ist ein um 1880 erbautes, dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit Satteldach und beidseitiger Anschlussbebauung. Das Erdgeschoss besitzt linksseitig den Hauseingang, in der Mitte zwei geschosshohe Schaufenster und eine Ladentür sowie rechts eine Hofdurchfahrt. Der Hauseingang ist mit kannelierten Pilastern eingefasst und weist seitliche Kassettierungen auf. Die Haustür verfügt über ein Oberlicht. Über einem Gurtgesims des Erdgeschosses gliedert sich die Obergeschossfassade, die mit modernen Platten verkleidet ist, zu vier Achsen mit hochrechteckigen Fenstern. Auf dem Dach erheben sich drei Gauben. Das genannte Objekt ist ein in der Elberfelder Nordstadt gelegenes, gründerzeitliches Wohn- und Geschäftshaus, das in der ersten Bauphase des Viertels errichtet worden ist. Typisch für die erste Bebauungsphase sind Fachwerkhäuser mit einer Holzfassade, wie sie auch das Nachbarhaus Marienstraße 31 aufweist. Das Gebäude ist zwar modern überformt, indem es obergeschossig mit Platten verkleidet ist und moderne Einscheibenfenster besitzt, davon abgesehen ist es jedoch in seiner historischen Substanz und Maßstäblichkeit im Wesentlichen erhalten. Das Haus ist ein Beispiel für die Baugesinnung im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts, die hier anschaulich gemacht ist im Zusammenhang mit den historischen Nachbargebäuden. Das Gebäude liegt im Einmündungsbereich der Brunnenstraße in städtebaulich markanter Situation und gehört zu einem weitgehend erhaltenen, historischen Straßenzug in der Elberfelder Nordstadt. Die Elberfelder Nordstadt ist ein gründerzeitliches Wohnviertel, das aufgrund seiner Geschlossenheit und seines Erhaltungszustandes über Wuppertal hinaus bedeutend ist. Die Nordstadt ist ein wichtiges Zeugnis für die Stadtgeschichte der ehemals selbstständigen Stadt Elberfeld. Das Viertel dokumentiert ein breites Spektrum der gesellschaftlichen Wohnverhältnisse jener Zeit vom Arbeiterwohnquartier bis hin zum großbürgerlichen Wohngebiet an der Briller Straße und ist insofern auch ein Zeugnis für die Wohn- und Sozialverhältnisse. Das genannte Gebäude ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Elberfelder Nordstadt. Erhaltung und Nutzung liegen deshalb gemäß § 2 (1) DSchG aus städtebaulichen, wissenschaftlichen und stadthistorischen Gründen im öffentlichen Interesse. Die Unterschutzstellung erstreckt sich auf das gesamte Gebäude."
Details zum Projekt
Wuppertal
Deutschland
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