Sicherheitsfenster im Denkmalschutz
Fenster historischer Gebäude erfordern besondere Sorgfalt in Gestaltung und Ausstattung. Wer ein solches Bauwerk besitzt, weiß um die Bedeutung authentischer Details. PaX zeigt mit den Serien PaXretro und PaXcontur, dass sich historische Optik und moderne Sicherheitsstandards ideal verbinden lassen. Beide Fensterlinien sind mit der zertifizierten PaXsecura-Sicherheitsausstattung nach DIN EN 1627 erhältlich – für stilgerechten Schutz ohne Kompromisse.
Moderne Sicherheitstechnik im historischen Gewand
Bei historisierenden Fensterprofilen stehen meist ästhetische Gesichtspunkte und Anforderungen des Denkmalschutzes im Vordergrund. PaX findet für jeden Einzelfall Lösungen, um die individuelle Verbesserung im Einbruchschutz zu realisieren. Dank modernster Technik können PaX Classic-Fenster für historische Gebäude zusätzlich zu geprüftem und zertifizierten mechanischen Einbruchschutz mit höchst wirksamen, sicherheitsfördernden Elementen ausgestattet werden, z.B. mit moderner Meldetechnik, wie Alarmverglasungen oder Öffnungs- und Verschlussüberwachungssystemen zum Anschluss an eine Alarmanlage.
Authentische Holzfenster mit geprüfter und zertifizierter Sicherheitstechnik
Die Holzfenster-Serien PaXretro und PaXcontur lassen sich mit bewährter, einbruchhemmender Schließtechnik ausstatten. Wenn hohe Sicherheitsanforderungen auf den Wunsch nach historisch stimmiger Gestaltung treffen, bieten beide Fensterprofile eine ideale Lösung: auf Wunsch mit zertifizierter Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 – geprüft und zuverlässig.
PaXretro 78
PaXcontur 78
Sicherheit mit Qualitätsbeweis
Einbruchschutz funktioniert nur, wenn die Qualität stimmt. Bei PaX erhalten Sie zu Ihren einbruchhemmenden Fenstern ab der Ausbaustufe PaXsecura 200 (DIN EN 1627 RC2) ein Prüfzeugnis. Das Zeugnis belegt, dass das Fenster nach der DIN-Norm EN 1627 auf seine einbruchhemmenden Eigenschaften von einem unabhängigen Institut geprüft wurde. Zusätzlich unterliegt der Fertigungsprozess einer unabhängigen Fremdüberwachung durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle. Solche geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Fenster von PaX tragen das Kennzeichnungsschild, welches alle relevanten Informationen zur Einbruchhemmung ausweist.
Häufig gestellte Fragen
Was darf man bei denkmalgeschützten Häusern verändern?
Wenn Sie einbruchhemmende Fenster in einem denkmalgeschützten Gebäude einbauen möchten, müssen Sie die Anforderungen des Einbruchschutzes mit den Vorgaben des Denkmalschutzes in Einklang bringen. Das ist grundsätzlich möglich – aber es erfordert sorgfältige Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde.
Was ist erlaubt?
Einbruchhemmende Fenster sind grundsätzlich zulässig, sofern sie das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht wesentlich verändern. Es gibt mittlerweile viele technische Lösungen, die hohen Sicherheitsanforderungen gerecht werden und dabei historische Optik und Materialien beibehalten.
Was Sie konkret beachten sollten:
1. Genehmigungspflicht
Wie bei jedem Fenstertausch im Denkmal: Vorab eine Genehmigung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einholen.
2. Gestaltung nach historischem Vorbild
Einbruchhemmende Fenster müssen sich weiterhin an der historischen Fensteraufteilung, Materialwahl, Farbe und Profilierung orientieren, das erfüllen Fenster von PaX.
3. Technische Umsetzung des Einbruchschutzes
Geprüfte einbruchhemmende Sicherheitsvorkehrungen sind aufgrund der besonders schlanken Profile oft nicht möglich. Hier findet PaX für jeden Einzelfall Lösungen, um die individuelle Verbesserung im Einbruchschutz zu realisieren. PaX Classic-Fenster können mit höchst wirksamen, Sicherheit fördernden Elementen ausgestattet werden. Das können einbruchhemmende Beschläge und Verglasungen, Anschlussmöglichkeiten an die Alarmanlage oder Glasbruchmelder sein.
PaXretro kann auch mit den bewährten einbruchhemmenden Pilzkopfbolzen ausgestattet werden. Sobald hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen und gleichzeitig harmonisch in die historische Gebäudearchitektur passen sollen, kommt bis einschließlich Widerstandsklasse RC2 das PaXretro78, ab Widerstandsklasse RC3 das PaX Contur78-Holz-Fenster zum Einsatz.
Tipp zur Planung:
- Lassen Sie sich von einem unserer PaX-Fachhändler beraten.
- Beantragen Sie die Maßnahme mit technischen Details, Sicherheitsnachweisen und Ansichtszeichnungen bei der Denkmalschutzbehörde.
- Dokumentieren Sie bestehende Sicherheitsmängel, um die Notwendigkeit nachvollziehbar zu machen.
Welche Steuervorteile gibt es bei denkmalgeschützten Häusern?
Bei denkmalgeschützten Häusern gibt es in Deutschland attraktive Steuervorteile, insbesondere wenn Sie als Eigentümer sanieren oder modernisieren – unter bestimmten Bedingungen können Sie einen großen Teil der Sanierungskosten steuerlich absetzen. Die wichtigsten Regelungen basieren auf § 7i und § 10f EStG (Einkommensteuergesetz).
1. Steuerliche Abschreibung für vermietete denkmalgeschützte Immobilien (§ 7i EStG)
Wenn Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude vermieten, können Sie bis zu 100 % der anerkannten Sanierungskosten abschreiben:
- 8 Jahre lang 9 % der Herstellungskosten = 72 %
- 4 weitere Jahre 7 % = 28 %
- Gesamt: 100 % der Sanierungskosten
Diese Abschreibung ist zusätzlich zur normalen Gebäude-AfA (Absetzung für Abnutzung) möglich.
Beispiel:
Sanierungskosten von 200.000 € → über 12 Jahre steuerlich vollständig absetzbar.
2. Steuerliche Vergünstigung für Eigennutzer (§ 10f EStG)
Wenn Sie das Denkmal selbst bewohnen, können Sie bis zu 90 % der anerkannten Sanierungskosten als Sonderausgaben geltend machen:
- 10 Jahre lang 9 % der Kosten = 90 % steuerlich absetzbar
Wichtige Hinweise:
- Diese Vergünstigung gilt nur für eigengenutzte denkmalgeschützte Immobilien
- Sie ist nicht übertragbar, z. B. auf Mieter oder bei Verkauf
Was gilt als „anerkennungsfähige Sanierungskosten“?
Nur Maßnahmen, die der denkmalgerechten Erhaltung oder Nutzung dienen und vorab von der Denkmalschutzbehörde genehmigt wurden, sind absetzbar. Dazu zählen z. B. die Erneuerung von Fenstern und Türen (nach denkmalrechtlichen Vorgaben). Auch die Kosten für energetische Sanierungen für verbesserten Wärmeschutz sind förderfähig, wenn sie denkmalverträglich sind
Modernisierungen, die nicht mit dem Denkmalschutz abgestimmt sind, werden nicht anerkannt.