Mit großer Wahrscheinlichkeit gibt es kein Bauteil eines Hauses, das so häufig in die Hand genommen wird wie eine Tür.Es ist so gut wie ausgeschlossen, dass wir nicht nur einmal, sondern mehrmals am Tage eine Tür in die Hand nehmen, sie
öffnen und schließen. Aber obgleich wir sie jeden Tag nutzen, gehen wir doch häufig achtlos durch Türen hindurch und an ihnen vorbei. Andererseits prägen Außentüren (Haustüren) als Schmuckstück das Erscheinungsbild eines Hauseinganges. Und
nicht von ungefähr ist die Haustür die Visitenkarte eines Hauses.
Historische Türen sind bedeutende Dokumente handwerklicher Kunst und Entwicklung, die schon deshalb in unserer schnelllebigen Zeit erhalten bleiben sollten.
Ist es aber noch zeitgemäß, Türen zu erhalten, wenn von ihnen (wie auch vom Fenster) vier mehr abverlangt wird als früher? Eine Tür ist ja heute längst nicht mehr nur eine Fläche, welche zum Beispiel als Außentür das Äußere vom Inneren trennt. Natürlich ist sie nach wie vor der Garant einer Trennung zwischen der äußeren, freien Welt und der Privatsphäre innerhalb des Hauses. Doch wenn hinter der Tür bzw. dem Hauseingang der Kommunikationsbereich angeordnet ist, so wird von einer Tür neben zahlreichen Eigenschaften wie Wärmedämmung, Dichtheit, Verformungsstabilität, Schallschutz auch noch der zeitgemäße Einbruchschutz erwartet. Nachfolgend soll nur auf letzteren Gesichtspunkt der Sicherheit (Einbruchhemmung bzw. -schutz) eingegangen werden.
Was heißt Einbruchschutz und wieweit muss dieser zugesichert werden?
Bei historischen Haustüren sollte keine Veränderung am äußerenErscheinungsbild zu beiden Seiten der Türblattfläche vorgenommen werden. Das Aufbringen von Füllungen und/ oder aufgesetzten Beschlägen sind hier also kaum möglich. Aber wie ist stattdessen vorzugehen?
Zunächst ist zu klären, wie viel Einbruchschutz überhaupt benötigt wird. Dies kann zum Beispiel durch Zurateziehung der polizeilichen Beratungsstelle vor Ort geschehen. Wie Abb. 1 zu entnehmen ist, wird zum einen die klassische Hauseingangstür nur noch von ca. 12 %, die Wohnungseingangstür hingegen von ca. 57 % der Täter heimgesucht. Zum anderen ist nur so viel an Sicherheitsmaßnahmen nötig, wie die übrigen in der Gebäudehülle eingesetzten Bauelemente – z.B. Fenstertüren (Balkon/Terrassentür) – als sogenannte Täterzugangswege aufweisen.
Wie sehr die Einbruchhemmung verbessert werden soll, das kann auch von der Einstufung des Gebäudes in das standortbedingte Täterprofil abhängig gemacht werden (siehe Tabelle). Wegen der Vorgaben des Denkmalsschutzes können historische Türen durch Nachrüstung bestenfalls bis zum Täterprofil gemäß Widerstandsklasse WK 2 nach DIN V ENV 1627 verbessert werden. Möglichkeiten der Verbesserung des mechanischen Einbruchschutzes an Türen sind auf Abb. 2 ersichtlich.
Am Beispiel eines in Bad Soden befindlichen Gebäudes soll aufgezeigt werden, wie eine historische Hauseingangstür sicherheitstechnisch verbessert werden kann (Abb. 3–5).
Das historische Gebäude steht an einer verkehrsreichen Straße. Der Hauseingang befindet sich auf der Rückseite (Abb. 6), die zudem von einem angrenzenden Hang abgeschirmt ist. Das bedeutet, dass der Zugang nicht von vorbeigehenden Personen
eingesehen wird. Neben den Nachrüstmaßnahmen an der Haustür sind daher noch eine Außenbeleuchtung mit Bewegungsmelder und ein zur Straßenseite gehender Spiegel notwendig. Damit werden den von der Straßenseite vorbeigehenden oder fahrenden Personen »Tätigkeiten« an der Haustür über den Spiegel auffällig.