Die sich stetig veränderten gesetzlichen Voraussetzungen für den Neubau und die Sanierung von beheizten und gekühlten Gebäuden haben vor allem in den letzten zehn Jahren zu neuen bauphysikalischen Anforderungen an die Planung, Ausführung und Nutzung von Wohn- und Nichtwohngebäuden geführt. Als zentrale Grundlage gibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) den Rahmen für die Umsetzung politischer Ziele zum baulichen Umweltschutz vor. Sie verpflichtet den Bauherren und die von ihm beauftragten Personen zur Einhaltung technischer Mindeststandards für den effizienten Energieeinsatz. Im Zusammenwirken mit mehreren korrespondierenden Normen regelt die EnEV die analytische Bewertung eines Gebäudes, benennt einzuhaltende Energiekennzahlen und gibt Ausführungsdetails für Problemstellungen in der Praxis vor. Das ökologische Ziel der Reduzierung von CO2-Emissionen soll durch den sinnvollen Einsatz von dem Gebäude zugeführter Primärenergie erreicht werden. Die Bilanzierung beginnt bereits bei der Förderung, Umwandlung und Anlieferung des zur Beheizung und Warmwasserbereitung eingesetzten Energieträgers, berücksichtigt die Erzeugung, Verteilung und Übergabe von Wärme und beinhaltet die Energieverluste durch die Hüllflächen genauso wie innere und äußere Wärmegewinne. Die praktische Umsetzung der durch die Energieeinsparverordnung festgelegten Forderungen hat dazu geführt, dass die eingesetzten Materialien und Bauelemente immer höheren energetischen Ansprüchen genügen müssen. Baustoffe und Bauteile der Gebäudehülle werden hauptsächlich danach beurteilt, wie durch ihren Einsatz der Verlust an Transmissionswärme so gering wie möglich gehalten werden kann. Die hierfür verwendete Kenngröße ist der sogenannte Wärmedurchgangskoeffizient oder U-Wert. Je niedriger der U-Wert ist, desto besser sind die Wärmedämmeigenschaften des Baustoffs. Energieverluste, die durch Luftaustausch mit der Umgebung auftreten, sind nach EnEV ebenfalls zu minimieren. Dies gilt sowohl für die handwerkliche Ausführung am Baukörper als auch für außen liegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster. Die Kenngröße hierfür wird als Luftwechsel bezeichnet und gibt an, wie oft die Luft des beheizten Gebäudevolumens erneuert wird. Ein sogenannter erforderlicher Mindestluftwechsel zum Schutz des Baukörpers vor Feuchteschäden und aus gesundheitlichen Gründen ist sicherzustellen. Das hohe Maß an Luftdichtheit, das durch die anerkannten Regeln der Technik und die zu verwendenden Produkte bei der Bauausführung heutzutage erreicht wird, lässt diesen Mindestluftwechsel jedoch oft nicht ohne zusätzliche lüftungstechnische Maßnahmen zu. Die Folge können schwerwiegende Schäden an der Bausubstanz infolge einer starken Durchfeuchtung der äußeren Bauteile und daraus resultierende Schimmelpilzbildung sein.
24.05.2016 - 13:23