Förderung für Einbruchschutz
Mit dem Zuschussprogramm "Altersgerecht Umbauen" fördert die KfW auch Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen) und Mietern. Dabei gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse. Die ersten 1000 Euro der förderfähigen Investitionskosten werden nun mit 20 Prozent (vorher 10 Prozent) bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1000 Euro hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 Prozent gewährt. Diese gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude.
erste 1000,- € | 20% |
1000,- € bis 1500,- € | 10% |