KfW nimmt Förderanträge zum Einbruchschutz weiter an

Ein Hinweis über das Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2017 ist ab Januar 2017 auf www.kfw.de/einbruchschutz zu finden. Unter diesen Links finden Sie auch Informationen zur Förderung. Sie können nach Erhalt der Förderzusage bereits mit dem geplanten Vorhaben beginnen, die Voraussetzung zum Vorhabensbeginn gemäß Merkblattbedingungen gilt als eingehalten.

 

So funktioniert die Förderung

Für den Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz gilt weiterhin eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro. Zuschussbeträge werden erst ab 200 Euro ausgezahlt. Eine Absenkung dieses Betrags ist angedacht. Produktänderungen werden durch die KfW und das BMUB rechtzeitig bekanntgegeben. Erst danach ist eine Antragstellung mit eventuell neuen Produktbedingungen möglich.

 

Telefonische Informationen zu unseren Förderprodukten erhalten Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/539 9002 oder beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

Datum
08.05.2017 - 15:34

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